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Am 18.09.2006 gab es eine vergleichsweise Lösung vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Die Besitzerin hat eine sechsmonatige Halteerlaubnis
für Dana bekommen. Leider nur unter der Voraussetzung, dass "Dana" weiter im Tierheim bleibt. Innerhalb dieses halben Jahres muss Dana erneut eine Wesensprüfung über sich ergehen lassen, dieses Mal vor
einem bislang nicht beteiligten unabhängigen Prüfer. Danach wird binnen 3 Wochen neu über den Fall "Dana" seitens der Stadt Stadtallendorf entschieden. Wir berichten wieder, wenn das Ergebnis der
Wesensprüfung vorliegt. Wir sind sehr traurig, dass auf dem Rücken von "Dana" immer noch das Ende der Auseinandersetzungen abgewartet werden muss.
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07.06.2006:
Die Stadt Stadtallendorf hat sich nach unseren letzten Aktionen nur dahingehend geäußert, dass die gerichtliche Entscheidung auf jeden
Fall abgewartet würde und man sich nur danach richte.
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DANA - eine Leidensgeschichte von Hund und Besitzer -
Dana ist ein kleines englisches Bulldoggenmädchen, geboren im April 2004. Ende August 2005 wurde die damals 16 Monate alte Hündin vom Ordnungsamt in Stadtallendorf sichergestellt und den Besitzern die
Abgabe an unser Tierheim aufgegeben. Vorausgegangen war ein Vorfall auf dem Grundstück der Familie, bei dem Dana nach einer Nachbarin der Besitzer geschnappt haben soll - allerdings nachdem die
Nachbarin nach Dana geschlagen haben soll. Seitdem ist die Hündin das Objekt behördlicher Verfügungen. Die Ordnungsbehörde Stadtallendorf nahm die für "gefährliche Hunde" geltenden Vorschriften zur
Grundlage. Die Besitzer mussten daraufhin einen Sachkundenachweis und mehrere andere Auflagen erfüllen. Daraufhin wurde ein erster Wesenstest in Angriff genommen.
Hierbei soll die Prüferin den direkten Kontakt mit Dana erzwungen haben. Trotz mehrfachem Zurückweichen und eindeutigem Fluchtverhalten
von Dana sollte die Hündin auf
Wunsch der Prüferin auf sie "geworfen" werden. Der Hund solle zu ihr, egal, ob er wolle oder nicht. Später bestand die Prüferin nach unserer Kenntnis darauf, die Hündin am Hinterteil anzufassen. Dana wollte immer wissen, was dort "hinten" geschah und drehte sich immer wieder zur Prüferin herum. Die Prüfung wurde dann abgebrochen.
Die Halteerlaubnis wurde versagt, Dana kam ins Tierheim. Dana wurde daraufhin am 03.12.2005 einem zweiten Wesenstest unterzogen, den Dana - erwartungsgemäß - bestand. Wir alle freuten uns,
denn üblicherweise wird ein Hund nach einem bestandenen Wesenstest wieder an die Besitzer herausgegeben und die Halteerlaubnis erteilt. Leider meinte es das Schicksal mit Dana anders. Die Stadt
Stadtallendorf erkennt den zweiten Wesenstest bis heute nicht an und versucht mit allen Mitteln, eine Herausgabe an die Familie zu verhindern. Daher ist der gesamte Vorgang seit Monaten beim Verwaltungsgericht
Gießen anhängig und mehrere Gutachter und Anwälte streiten sich um die Auswertung der verschiedenen Wesenstests in diversen Schreiben. Noch immer ist kein Termin für eine Hauptverhandlung anberaumt, der die
Situation endlich zum Guten für Hund und Herrchen wenden könnte. Leidtragende in diesem Fall sind die völlig verzweifelten Besitzer und natürlich vor allem
die seit viel zu langer Zeit nahezu verwaiste Junghündin. Seitdem befindet sich die junge Dame auf vier Pfoten also bei uns im Tierheim und leidet unsäglich unter der Trennung von ihrem Herrchen und
ihrem Frauchen. Die Beziehung zwischen der braun-weißen Bulldoggendame und ihren Besitzern ist von großer Liebe und Innigkeit geprägt. Daher durchleiden Hund und Halter seit August 2005 die Hölle auf Erden dank der
bürokratischen Handhabung. Die Familie besucht seit Monaten ihre über alles geliebte Hündin täglich und nimmt dabei über 70 km Fahrt in Kauf, nur, um bei ihrem Hund sein zu dürfen. Dazu kommen die enormen Kosten,
die die Familie für die täglichen Besuche ihres Tieres aufwendet. Dana und auch ihre Familie leben jedoch von diesen Momenten, sie allein geben ihnen Kraft, nicht aufzugeben. Wir sind der
Auffassung, dass die Hündin zu ihrem Herrchen und zu ihrem Frauchen gehört. Dass sie endlich wieder nach Hause kommen sollte. Wir verstehen nicht, warum nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung
eine vorläufige Halteerlaubnis für die Familie mit der Auflage erteilt werden kann, die Hündin außerhalb des Hauses nur mit Leine und Maulkorb zu führen. Da die Stadt Stadtallendorf dies jedoch
verweigert, verbleibt Dana wohl noch weitere Monate oder Jahre bei uns im Tierheim. Das alles aufgrund eines Vorfalls, der dem natürlichen Verhalten der Hündin entsprach? Welcher Hund würde es sich gefallen lassen,
von einer ihm fremden Person im eigenen Revier geschlagen zu werden? Wir erleben hier Dana als sehr personenbezogenen Vierbeiner, der loyal zu seinen Menschen steht und zur Zurückhaltung neigt. Zu uns
ist sie total verschmust, sehr liebebedürftig und freut sich über jede menschliche Gesellschaft.Wann darf diese junge Hündin endlich wieder nach Hause?
Unterstützen Sie uns, dass Dana endlich wieder heim darf und wenden Sie sich an: Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf Bahnhofstr. 2 35260 Stadtallendorf Tel.: 0 64 28 / 707 - 0
Fax: 0 64 28 / 707 - 400 e-mail: magistrat@stadtallendorf.de Wir berichten weiter!
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